Hausordnung
Wir halten uns an Regeln, Vereinbarungen und die Weisungen der Erwachsenen und Dienste der Schüler:
- zum Betreten des Schulhauses,
- zum Verhalten in den Pausen,
- zur Nutzung des Handys,
- zu den Aufgaben des Ordnungsdienstes,
- zur Nutzung der Schließfächer.
Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um:
- Leises Bewegen im Schulhaus während der Unterrichtszeiten.
- Keine Gewalt – auch nicht im Spaß!
- Kein Missbrauch von Gegenständen!
- Achtung des Eigentums der Stadt und der Mitschüler!
- Rücksichtsvolles Bewegen in den Pausen (kein Rennen im Gebäude)
- Kappe (Mütze) ab im Schulhaus!
- Kein Kaugummi!
Wir halten Ordnung und Sauberkeit!
- Müll in die vorgesehenen Behälter werfen
- Weisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten!
- Oberbekleidung in die Garderobenschränke!
- 5 Minuten vor der 1. Unterrichtsstunde im Zimmer und mit Stundenbeginn vorbereitet am Platz sein.
Meldepflicht – umgehend zu melden sind:
- Wege- und Sportunfälle,
- Abhanden gekommene Sachen,
- Sachbeschädigungen.
Verbote im Schulgelände und -gebäude für Schüler:
- Besitz und Handel von legalen und illegalen Drogen,
- Pyrotechnischen Erzeugnissen einschl. Feuerzeug,
- Hieb- und Stichwaffen, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen,
- Werfen von Gegenständen
- Elektronische Geräte (Smartphone, Handy, MP3-Player…).
Nutzung privater elektronischer Geräte durch Schüler im Schulhaus
Elektronische Geräte (Smartphone, Handy, MP3-Player…) sind an unserer Schule nicht erwünscht.
Begründungen:
- unerlaubte Aufnahmen in Bild und Ton (Verletzung der Persönlichkeitsrechte)
- Täuschungsversuche
- Mobbing
- Ablenkung der Schüler vom Unterricht
Bei Mitnahme des Gerätes in die Schule ist dieses vor Unterrichtsbeginn im Spind/Schließfach einzuschließen.
Es besteht kein Versicherungsschutz!
Die Entnahme des Gerätes ist in den Pausen und in den Freistunden untersagt.
Sanktionen bei Verstößen:
- Einziehen des Gerätes
- Benachrichtigung der Sorgeberechtigten
- Beim ersten Verstoß: Verbleib des Gerätes bis zum Ende des Schultages (nach der 7. Unterrichtsstunde) in der Schule.
Beim zweiten Verstoß: Verbleib des Gerätes in der Schule bis Mittwoch oder Freitag (Rückgabe des Gerätes an den Schüler jeweils nach der 7. Unterrichtsstunde durch einen beauftragten Kollegen) oder: Sorgeberechtigte holen das Gerät bis 16:30 Uhr in der Schule ab.
Beim dritten Verstoß: Einleitung einer Ordnungsmaßnahme!